AGB'S


1. Der Hundebesitzer versichert, dass für der Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt in vollem Umfang die Kosten für eventuelle Schäden (Mensch/ Tier/ Sachen) die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von seiner Haftpflicht ausgeglichen werden.

2. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige (3j) Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Staupe, Leptospirose (jährlich) vorliegt. Der Impfausweis/ Kopie ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben. Besitzer von Hunden, die in der Betreuung betreut werden, übernehmen die volle Verantwortung dafür dass die Impfungen und Wurmkuren regelmässig getätigt werden, ohne dass die Hundebetreuung dies kontrolliert.

3. Der Besitzer macht zuverlässig und klare Angaben über Verhalten, den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheiten,…) Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters.

4. Die Hundebetreuung nimmt den Hund für den vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.

5. Für den Notfall hat der Besitzer des Hundes die nötigen Kontaktdaten hinterlegt.

6. Der Besitzer erlaubt der Hundebetreuung ausdrücklich u.a. im Notfall auch ohne vorherige Rücksprache einen Tierarzt zu konsultieren. Alle Kosten/ notwendige Auslagen werden vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen.

7. Die Hundebetreuung ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers/ Vertragsunterzeichner und die Eintragung im Impfpass/ Amicus.

8. Die Hundebetreuung übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Betten, Spielzeug, etc.).

9. Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins und ohne Rückmeldung des Besitzers, ist der Hundebetreuung vorbehalten, den Hund dem Veterinäramt zu melden und dem Vetamt zu übergeben. Für die entstandenen Kosten und Umtriebe werden gemäss Ferientarif dem Besitzer in Rechnung gestellt.

10. Die anfallenden Betreuungs- Kosten sind im voraus oder spätestens bei Abholung zu bezahlen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden.
Mit der Unterschrift akzeptiert der Hundebesitzer den Betreuungsvertrag in allen teilen.


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